Heinz von Heiden Vertragsanalyse

In den letzten Tagen haben wir uns intensiv mit der Analyse des Vertrages und der Bauleistungsbeschreibung (BLB) beschäftigt.

Insgesamt kann man sagen, dass die BLB, auch im Vergleich mit anderen BLBs, ausführlich ist, aber trotzdem viele offene Fragen zurück lässt. Einiges wird Beschrieben als „vom Auftraggeber zu tragen“, hier ist natürlich immer die Frage: wie teuer?

Keller:

Die meisten Überraschungen erlebt man beim Keller, dieser wurde zwar eingeplant und kostenmäßig geschätzt, aber hier mal die Auflistung was in den Kosten nicht enthalten ist:

  • Baugrube ausgeben
  • Baugrube nach Kellerfertigstellung wieder auffüllen
  • Bodenabtransport (war aber in fast keiner BLB enthalten)
  • Kellertreppe (!!) – der Auftraggeber ist für die Sicherung des Kellerlochs zuständig
  • Kellerfenster / Lichtschacht (!!) – hier waren nur die Aussparungen enthalten
  • Standardmäßig wird gemauert, ein Keller sollte aber gegossen sein, damit er dicht ist
  • Dränage
  • Sonstige Abdichtungen (graue/weiße Wanne) je nach Wasserstand
  • Kellertreppe ist offen, keine Mauer, dies sollte man natürlich unbedingt machen, man will ja nicht den Keller heizen
  • Entsprechende wärmedichte Kellertür nach Energiesparverordnung

Hier noch einige Dinge, die uns im Vertrag aufgefallen sind:

  • Sicherung der Baustelle
  • frostsichere Außenzapfstelle
  • Handlauf Treppe
  • elektrische Rolläden

Die Liste ist noch länger. Man muss die BLB also sehr genau lesen und sollte sich alles schriftlich geben lassen.

Zum Vertrag meinte unser Anwalt: Absolut inakzeptabel, den kann man so nicht unterschreiben, der muss an nahezu jeder Stelle nachgebessert werden.

Man sieht, es gibt viel zu planen und zu beachten.

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