Rückerstattung Erschließungskosten Neubau

Heute bekamen wir mal eine erfreuliche Nachricht von der Stadt, statt der üblichen Rechnungen:

Wir können das Geld für die Erschließungskosten zurück fordern. Als Begründung heißt es:

„Es hat sich nachträglich herausgestellt, dass die endgültige Herstellung der Straße nicht innerhalb der nächsten vier Jahre zu erwarten ist. Aus diesem Grund besteht für Sie keine konkrete Zahlungsverpflichtung aus dem Bescheid“.

Allerdings bleibt „die Festsetzung der Vorauszahlung auf den Kostenerstattungsbetrag rechtmäßig“. Heißt also aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Aber jetzt gerade beim Bau ist es ein schöner Geldregen 🙂

Wir hatten im Vorfeld den Hinweis bekommen zu prüfen ob alle Forderungen rechtmäßig sind, ich wäre aber nicht darauf gekommen dies anzuzweifeln.

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